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Krankenbeförderung

Für Patienten, die gesundheitlich eingeschränkt sind, übernehmen die gesetzlichen Krankenversicherungen in bestimmten Fällen die Fahrkosten – auch mit einem Taxi. Dies gilt zum Beispiel für notwendige Fahrten zu stationären Behandlungen im Krankenhaus oder zur Dialyse. Ob die Fahrt medizinisch notwendig ist, bestätigt der zuständige Arzt. Einen entsprechenden Antrag auf Fahrkosten stellen Sie bei ihrer Krankenkasse.
Die Kosten werden direkt mit der Krankenkasse abgerechnet.

Wenn ihre Krankenkasse die Fahrt genehmigt hat, ist alles Weitere ganz einfach. Sie bestellen in der Zentrale unter 0451-81122 ein Taxi, das Sie zur Behandlung fährt. Sie bezahlen am Ende der Fahrt lediglich den gesetzlich vorgeschriebenen Eigenanteil für Fahrkosten beim Taxifahrer. Die Kosten für die gesamte Fahrt rechnen wir direkt mit ihrer Krankenkasse ab.

Bei Serienfahrten (regelmäßige Beförderungen) wenden Sie sich bitte an unsere Verwaltung unter der Nummer 0451 - 8 11 21.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unserem Flyer "Krankenbeförderung professionell":